Unsere Anwälte werden sicherstellen, dass Ihr Aufenthalt in Spanien legal ist und Sie die Vorteile der EU-Mobilität nutzen können.

Wir möchten allgemeine Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung für Immobilieninvestoren (bekannt als GOLDEN VISA) gemäß Gesetz 14/2013 und dessen Neuregelungen bereitstellen.

Diese Aufenthaltserlaubnis kann von Investoren beantragt werden, die eine bedeutende Investition in Spanien tätigen. Bei Immobilieninvestitionen muss der Wert mindestens 500.000€ pro Antragsteller betragen und belastungsfrei sein - das heißt, die ersten 500.000€ müssen hypothekenfrei sein.

Bei Bankeinlagen in spanischen Finanzinstituten, Unternehmensanteilen oder Aktien spanischer Kapitalgesellschaften mit tatsächlicher Geschäftstätigkeit beträgt die Mindestsumme 1.000.000€. Das Gesetz sieht auch Optionen für Investitionen in spanische Staatsanleihen und Investmentfonds vor.

Eigenschaften des Golden Visa:

Gilt für das gesamte spanische Staatsgebiet

Das Verfahren wird beschleunigt durchgeführt

Erfordert keinen durchgehenden Aufenthalt in Spanien - eine einmalige Einreise pro Jahr genügt zur Verlängerung

Begründet keine steuerliche Ansässigkeit, es sei denn der Ausländer hält sich freiwillig über 183 Tage pro Jahr in Spanien auf

Ermöglicht die gleichzeitige Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Familienmitglieder des Investors

Berechtigt ausschließlich zum Aufenthalt und zur Arbeit in Spanien

Mit Ihrem legalen Aufenthaltsstatus kann unser Relocation-Team Sie nun bei der Schulauswahl, der Organisation von Arztterminen bis hin zur Vermittlung von Krankenversicherungsanbietern unterstützen.