Kaufprozess von A bis Z
Sobald Sie die passende Immobilie gefunden haben, beginnt der Kaufprozess mit einer Reservierungsvereinbarung, die das Objekt vom Markt nimmt und den Kaufpreis "einfriert".
Die zu diesem Zeitpunkt zu zahlende Anzahlung beträgt zwischen 3.000 und 12.000 Euro. Stellen Sie sicher, dass Sie vor Ihrer Anreise nach Spanien über ausreichende Mittel verfügen. Die beste Zahlungsmethode für die Reservierungsgebühr ist Kreditkarte oder Überweisung. Zahlungen per Scheck, insbesondere von ausländischen Bankkonten, sind nicht zu empfehlen, da diese etwa 14 Tage zur Clearing bei spanischen Banken benötigen. Eine solche Verzögerung könnte Ihnen die Immobilie kosten.
Privater Kaufvertrag innerhalb von etwa 14 Tagen nach Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung wird der private Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer (oder deren Bevollmächtigten) unterzeichnet. In dieser Zeit sollte der Anwalt die notwendigen Prüfungen und Recherchen zur Immobilie abgeschlossen sowie mit dem Verkäufer die Löschung etwaiger Schulden vereinbart haben.
Es ist üblich, zu diesem Zeitpunkt 10 bis 50 % des Kaufpreises zu zahlen. Gelder können auf einem eigenen spanischen Bankkonto hinterlegt werden - Ihr Anwalt kann die Kontoeröffnung veranlassen oder ein Treuhandkonto bereitstellen. Unsere Anwaltspartner vermitteln günstige Konditionen bei lokalen Banken.
Ein Immobilienverkauf wird in Spanien formell abgeschlossen, wenn der Eigentumsübertrag vor einem spanischen Notar beurkundet wird, die vereinbarte Schlusszahlung erfolgt und der Besitz auf den neuen Eigentümer übergeht.
Bei Neubauprojekten muss der Bauträger für jede Anzahlung Bankgarantien stellen. Viele Entwickler bieten diese kostenlos an, andere berechnen einen Prozentsatz. Diese Garantien schützen Ihre Zahlungen.
Beim Immobilienkauf in Spanien fallen grundsätzlich drei Gebühren und eine Steuer an. Die Nebenkosten belaufen sich auf ca. 11-14 % des Kaufpreises. Bei einer Finanzierung kommen etwa 2 % hinzu.
Die Anwaltshonorare richten sich nach dem Leistungsumfang zuzüglich 21 % MwSt. (IVA). Wir arbeiten mit transparenter Honorarstruktur und klarer Kostenvorabinformation.
Die Notarkosten orientieren sich am amtlichen Immobilienwert und liegen zwischen 300 und 1.200 Euro.
Die Grunderwerbsteuer ist nach Abschluss fällig. Beim Kauf vom Bauträger zahlen Sie 10 % MwSt. (IVA) pro Teilzahlung plus 1,5 % Stempelsteuer. Für Gewerbeimmobilien, Grundstücke und Garagenplätze gilt ein MwSt.-Satz von 21 %.
Jährliche Folgekosten beachten:
- Hausgeld (Community Fees)
- Grundsteuer (IBI)
- Einkommensteuer für Nichtansässige
- Versorgungskosten (Strom, Wasser etc.)
Spanische Banken gewähren Nichtansässigen Hypotheken bis zu 70 % des Verkehrswerts bei maximal 30 Jahren Laufzeit. Voraussetzung: Monatliches Nettoeinkommen muss das Dreifache der Rate betragen.
Dokumente für Hypothekenantrag:
- Letzte drei Gehaltsabrechnungen
- Letzte Steuererklärung
- Bankreferenz mit Kontakt des Bankberaters
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Vermögensaufstellung
- Arbeitgeberbestätigung (Angestellte) bzw. bilanzierte Gewinn- und Verlustrechnung (Selbstständige)
Wir empfehlen dringend die Begleitung durch einen spanischen Fachanwalt, der die Rechtssicherheit des Kaufs gewährleistet und alle gesetzlichen Anforderungen prüft.