Verlegung

Unsere Anwälte stellen sicher, dass Ihr Aufenthalt in Spanien legal ist und Sie die Vorteile der EU-Mobilität nutzen können.

Wir möchten einige allgemeine Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung für Immobilieninvestoren, auch bekannt als GOLDENES VISUM gemäß Gesetz 14/2013 und seinen neuen Bestimmungen, weitergeben.

Diese Art der Aufenthaltsgenehmigung kann von Investoren beantragt werden, die eine bedeutende Investition in Spanien tätigen. Im Falle von Immobilien muss der Betrag für jeden Antragsteller mindestens 500.000 € betragen und gebührenfrei sein, d. h. ohne HYPOTHEK für die ersten 500.000 €.

Im Falle von Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten, Unternehmensanteilen oder Aktien spanischer Kapitalgesellschaften mit einer tatsächlichen und tatsächlichen Geschäftstätigkeit beträgt der Betrag 1.000.000 €. Das Gesetz sieht auch Optionen für Investoren in spanische Staatsanleihen, Investmentfonds usw. vor.

Merkmale des Goldenen Visums:

Es ist auf dem gesamten spanischen Staatsgebiet gültig.

Das Verfahren wird schneller durchgeführt.

Es erfordert keinen weiteren Wohnsitz in Spanien. eine Einreise nach Spanien pro Jahr reicht aus, um eine Verlängerung zu beantragen.

Es handelt sich dabei nicht um einen steuerlichen Wohnsitz, außer wenn der Ausländer freiwillig länger als 183 Tage in Spanien bleibt.

Sie können gleichzeitig mit dem Antrag des Investors ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis für die Familienmitglieder des Investors beantragen.

Erlaubt ausschließlich das Leben und Arbeiten in Spanien.

Da Ihr Aufenthalt in Spanien nun legal ist, kann Ihnen unser Umzugsteam bei der Schulauswahl, Besuchen in medizinischen Einrichtungen und der Einführung bei Krankenversicherungsanbietern behilflich sein.